Überlassung von Firmenfahrzeugen (PKW, Jobräder) in SAP HCM korrekt abbilden

Markt & Trends, scdsoft Lösungen / 20.01.2022

Überlassung von Firmenfahrzeugen & Fahrrädern

Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Überlassung von Firmenfahrzeugen (PKW, Plug-in Hybrid, e-Autos und v.a. Jobräder) jeglicher Couleur an.

Der SAP-Standard (siehe SAP-Hinweis 2815763) zur Pflege des Firmenfahrzeugs ist jedoch nicht zeitgemäß: HR-Sachbearbeiter müssen den Bruttolistenpreis manuell kürzen, um die prozentualen Vorteile bei der Versteuerung zu hinterlegen, was eine potenzielle Fehlerquelle darstellt. Ebenso ist es nicht möglich, bei einem Mitarbeiter sowohl einen Dienstwagen als auch ein Jobrad gleichzeitig zu hinterlegen.

Zudem ist eine Unterscheidung der Fahrzeugart (E-Auto, Plug-In-Hybrid bzw. S-Pedelec und E-Bike) nicht möglich. Dem SAP-Standard folgend wird auf dem Entgeltnachweis stets „PKW“ angegeben.

Umsetzung mit Hilfe eines scdsoft-eigenen SAP HCM Infotypen „Fahrzeuge“

Um die Pflege und das Handling verschiedener Fahrzeuge inkl. der Leasingraten und AG-seitige Zuschüsse für die HR-Abteilung einfacher zu machen, haben wir einen SAP HCM Infotypen entwickelt. Darin können zu den diversen Fahrzeugtypen abhängig alle relevanten Informationen eingepflegt werden. Folgende Fahrzeugtypen können mit unserem Infotypen abgebildet werden:

  • (Verbrenner) PKW
  • Plugin-Hybrid PKW
  • Elektro-Auto
  • Fahrrad
  • E-Bike/Pedelec
  • S-Pedelec
  • E-Scooter
  • E-Roller
  • E-Moped

Neben der Eingabe des ungekürzten Bruttolistenpreises, kann auch nach Fahrzeugart und entsprechenden prozentualen Vorteilen (je Fahrzeugart) unterschieden werden. Automatisch wird die jeweilige Bemessungsgrenze ausgerechnet. Darüber hinaus können einer Person mehrere Fahrzeugtypen gleichzeitig zugeordnet werden.

Der Infotyp „Fahrzeuge“ lässt sich nahtlos in Ihre bestehende SAP HCM Personalabrechnung einbinden. Und kann alle relevanten Informationen an das Buchhaltungssystem wie bspw. SAP FI übergeben, sodass automatisiert korrekte Bruttolistenpreise zur Berechnung der fälligen Umsatzsteuer herangezogen werden können.

Falls Sie an einer Umsetzung interessiert sind, melden Sie sich gerne bei uns!

Autor: Sean Schröpfer