SV: Gesetzliche Änderungen zum 01.07.2019

Markt & Trends / 26.04.2019

Zum 01. Juli 2019 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die auch Auswirkungen auf die SAP-Systeme haben (siehe SAP-Hinweis 2757988). Hier folgt ein kurzer Überblick:

Betriebsdatenpflege:
Es wird zum 01.07.19 eine neue Datensatzversion ausgeliefert, wobei eine Übergangszeit vom 01.07.19 bis zum 30.09.19, besteht. Währenddessen kann noch mit der alten Version gemeldet werden. Die Betriebsdaten aller Arbeitgeber sind in der von allen Sozialversicherungsträgern genutzten Betriebsstättendatei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gespeichert.

Was wird gemeldet?

  • Betriebsbezeichnung oder Anschrift
  • Ansprechpartner bzw. Kommunikationsdaten des Ansprechpartners

Die neue Datensatzversion wird nur per SP ausgeliefert. Sollten Sie solche Änderungen zwischen dem 01.10.19 und 31.12.19 planen, muss das entsprechende SP eingespielt werden.

 

DEÜV:
Auch bei der DEÜV wird im Zuge der Erweiterung der Gleitzone eine neue Datensatzversion (05) ausgeliefert. Diese wird per Hinweis einbaubar sein. (Der SAP-Hinweis 2772739 ist aktuell noch in Bearbeitung durch die SAP)

Ausweitung der Gleitzone zum 01.07.19 (Hinweis 2755536) auf 1.300,00 €.

Was ist für Sie zu tun:

  • Welche Mitarbeiter sind betroffen?
  • Ab 01.07.19 ist das SV Attribut 30 im Infotyp 0013 (Sozialversicherung) zu setzen.
  • Ggf. das SV Attribut 02 bei diesen Fällen entfernen.

 

A1-Verfahren:
Der Geburtsname des Arbeitnehmers wird optional, das Geburtsland jedoch obligatorisch. Das Feld SV-Beiträge wird in Geltung umbenannt.

 

BV Beitragserhebung:
Es wird die neue Datensatzversion 04 ausgeliefert und zum 01.07.19 aktiv. Beachtet werden muss, dass Datensätze die vor dem 01.07.19 erstellt wurden auch noch vor dem 01.07.19 zu versenden.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der individuellen Anpassung Ihres Systems. Sprechen Sie Ihren Berater der scdsoft AG darauf an!

Autor: Sean Schröpfer