scdsoft SAP HCM News 07/2023

Markt & Trends / 01.07.2023

Wie gewohnt informieren wir Sie proaktiv zu aktuellen Neuigkeiten bzw. Änderungen in Bezug auf die SAP HCM Entgeltabrechnung. Neben dem Pflegegesetz (PUEG) steht ebenfalls die Anlage des Arbeitgeberkontos zum 01. Juli 2023 an. Zudem möchten wir Sie frühzeitig auf ein neues SV-Zertifikatsantragsverfahren beim ITSG hinweisen.

Bei Fragen steht Ihnen Ihr scdsoft-Ansprechpartner gerne zur Verfügung!

Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)

Der Gesetzentwurf hat eine Leistungsverbesserung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zum Ziel sowie die Stabilisierung der Pflegeversicherung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende und die Stärkung der Digitalisierung in der Langzeitpflege.

Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung ab dem 01.07.2023
Sozialversicherung:

  • Anhebung des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 3,05% auf 3,40%
  • Anhebung des PV-Beitragszuschlags für Kinderlose von 0,35% auf 0,60%
  • Einführung eines Abschlags beim PV-Beitrag von 0,25% pro Kind ab dem zweiten und bis zum
    fünften Kind
    • Zu zählen sind dabei Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
    • Der Abschlag reduziert ausschließlich den Arbeitnehmeranteil des PV-Beitrags
    • Die Besonderheit für das Bundesland Sachsen (erhöhte AN-Beitragsanteile aufgrund des Buß- und Bettages) bleibt bestehen.
    • Pflegekinder und Adoptivkinder sind neben leiblichen Kindern ebenfalls zu berücksichtigen

Daher ergeben sich folgende Beitragssätze:

Anzahl Kinder0*12345
AN-Beitragssatz2,30 %1,70 %1,45 %1,20 %0,95 %0,70 %
AG-Beitragssatz1,70 %1,70 %1,70 %1,70 %1,70 %1,70 %
Beitrag gesamt4,00 %3,40 %3,15 %2,90 %2,65 %2,40 %
*sofern der PV-Beitragszuschlag anfällt.

Steuer:
Vom BMF ist ein geänderter Programmablauf für Lohnzahlungszeiträume ab dem 01.07.2023 geplant, um die vorgesehenen Anhebungen der Beitragssätze in der Pflegeversicherung in der Lohnsteuerberechnung zu berücksichtigen.
Die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung sowie die Anhebung des Kinderlosenzuschlags werden darin berücksichtigt. Die veränderten Abschläge ab dem zweiten bis fünften Kinde bleiben vorerst unberücksichtigt, um Unsicherheiten in der Berechnung der Lohnsteuer zu vermeiden (aufgrund von ggf. fehlenden Informationen zu den in der sozialen Pflegeversicherung zu berücksichtigenden Kindern).
Der geänderte Programmablaufplan berücksichtigt die Anhebungen zur Hälfte beim Lohnzahlungszeitraum Jahr. Spätestens ab dem 01.09.2023 ist der neue Programmablaufplan anzuwenden.

Wie erhält der Arbeitgeber die Informationen zu den Kindern der Mitarbeiter?
Ein elektronisches Verfahren zum Abruf der Anzahl der Kinder soll entwickelt werden. Vorerst soll eine Auskunft des Mitarbeiters ausreichen. Sobald das Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der Kinder für den Regelbetrieb zur Verfügung steht (voraussichtlich erst zum 01.04.2025) ist vorgesehen, dass Beitragsberechnungen rückwirkend bis zum 01.07.2023 zu korrigieren sind.

Geplante Umsetzung im SAP HCM-System

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Datensatz Arbeitgeberkonto bei der Krankenkasse (DSAK)

Ab dem 01.07.2023 besteht für Arbeitgeber die Verpflichtung, alle Meldungen zur Sozialversicherung unter der Hauptbetriebsnummer elektronisch zu übermitteln. Geregelt wird dies im § 28a Absatz 3b SGB IV. Das bedeutet, dass bei jeder gesetzlichen Krankenkasse, bei der ein Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig gemeldet ist, ein Arbeitgeberkonto einzurichten ist. Zur eindeutigen Zuordnung läuft dieses Beitragskonto unter der Hauptbetriebsnummer, welche bei erstmaliger Anmeldung eines neuen Mitarbeiters mit übermittelt wird. Der gesamte Zahlungsverkehr wird zukünftig über das Arbeitgeberkonto abgewickelt: Verbuchung von Beitragsnachweisen, Umlagen und Zahlungen.

Umsetzung in SAP HCM:


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Neues Zertifikatsantragsverfahren beim ITSG Trust Center

Für die Beantragung neuer SV-Zertifikate kann noch bis voraussichtlich Juli 2023 das alte Verfahren angewandt werden. Ab Juli 2023 muss das neue Verfahren verwendet werden. Hierzu muss der Antragsteller sich zunächst im Registrierungsportal der ITSG anmelden.


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Autor: Sean Schröpfer